Monat: April 2015

Der HOG-Vorstand kann nun endlich das Erscheinen des neuen Hatzfelder Familienbuches bekanntgeben, auf das viele unserer Landsleute und Banater Familienforscher schon lange gewartet haben. Da es bei der Fortschreibung des Buches für die Zeit nach 1866 nicht möglich war, genaue Verbindungen zu den Daten in dem 1998 erschienenen Familienbuch von Dr. Emmerich Henz für die Zeit von 1766 bis 1866 herzustellen und zudem auch Ungenauigkeiten festgestellt wurden, erscheint nun das neue Hatzfelder Familienbuch in sechs Bänden und umfasst die Jahre von der Ansiedlung 1766 bis 1920. Zum Teil sind auch noch spätere

Familiendaten berücksichtigt. Das von Helga und Anton Hornung bearbeitete sechsbändige Werk wird in diesem Herbst erscheinen. Der Vorstand der Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld sowie die Arbeitsgemeinschaft für Veröffentlichungen Banater Familienbücher (AVBF) als Herausgeber bitten alle interessierten Landsleute und Familienforscher, sich vormerken zu lassen. Die sechs Bände werden etwa 175 Euro kosten. Der genaue Preis wird in Abhängigkeit von der Auflagenhöhe festgelegt. Vorbestellungen nimmt Josef Koch, Baldenbergstraße 11, 78549 Spaichingen, Tel. 07424 / 4271, E-Mail josef-koch@gmx.net entgegen.

(BP, Nr. 8 v. 20.04.2015, S. 10)

Emmerich Bartzer – berühmter Komponist, Dirigent und Musikpädagoge

Emmerich Bartzer, einer der bedeutendsten Banater Musiker der Zwischen- und Nachkriegszeit, wurde am 1. September 1895 in Lovrin geboren. Schon früh lernt er Geige spielen. In Szeged, wo er ab 1911 die Höhere Industrieschule besucht, nimmt er Unterricht an der Musikschule. Nachdem er während des Ersten Weltkriegs an der italienischen Front zum Einsatz kommt, kehrt er 1919 nach Szeged zurück und wird Schüler von Alexander Fichtner und Peter König, bei denen er Komposition, Harmonielehre und Kontrapunkt studiert. Gleichzeitig wirkt er als Violinist am dortigen Theater- und Kinoorchester.

1923 zieht Bartzer nach Lovrin, wo er mit seinen Brüdern Stefan und Nikolaus eine Reparaturwerkstatt für Autos und landwirtschaftliche Maschinen betreibt. In seinem Heimatort gründet er das halbsinfonische Orchester „Lovriner Musikfreunde“, das schon bald in der ganzen Region bekannt wird, und übernimmt die Leitung des Männergesangvereins und des Frauenchors. Während in seinen in Szeged entstandenen Kompositionen der ungarische Einfluss unüberhörbar ist, gibt sich Bartzer in seinen Lovriner Jahren zunehmend dem Melos des deutschen Volksliedes hin. Er schreibt mehrere Chöre, realisiert Volksliedbearbeitungen für Chor und komponiert einige Klavier-, Kammermusik- und Orchesterstücke. Zwei der letzteren werden 1930 und 1931 vom Budapester Rundfunk ausgestrahlt. Später werden seine Werke auch in die Programme der Rundfunksender Dresden, Leipzig, Rom, Belgrad und Bukarest aufgenommen.

1933 übersiedelt Emmerich Bartzer mit seiner Familie nach Hatzfeld, wo seine musikalische Laufbahn ihren Höhepunkt erreichen wird. Er übernimmt den Dirigentenstab des traditionsreichen Gewerbegesangvereins, erteilt Instrumentalunterricht und wird 1936 Musiklehrer am Deutschen Knabengymnasium. Bartzer vollendet in dieser Zeit die beiden bereits in Lovrin begonnenen Liederzyklen (u.a. mehrere Vertonungen von Gedichten seines Freundes Peter Jung), komponiert seine erste Operette „Grüßt mein Banat“ (nach einem Libretto von Annie Schmidt-Endres und Daniel Wersching) und seinen Streichquartettsatz in g-Moll (vom Brandeisz-Quartett aus Temeswar uraufgeführt). Daneben entstehen Chorlieder, Orchesterstücke und Gebrauchsmusik. 1942 wird er zum Direktor der Deutschen Lehrlingsschule in Temeswar berufen. Im Herbst 1944 flüchtet er mit seiner Familie nach Österreich.

Nach Kriegsende in die Heimat zurückgekehrt, erweckt Emmerich Bartzer das Musikleben in Hatzfeld aufs Neue. Neben seiner Lehrtätigkeit, die er bis zur Pensionierung 1959 ausübt, gründet und leitet er mehrere Chöre und engagiert sich in der Fortbildung der Laiendirigenten und -komponisten aus dem ganzen Banat. Als beständig und sehr erfolgreich erweist sich das von ihm 1956 gegründete „Deutsche Volksorchester“ (da Musiker aus der ganzen Umgebung mitwirkten, auch Rayonsorchester genannt), mit dem er bei den jährlichen Wettbewerben für Laiengruppen in Temeswar regelmäßig den ersten Preis gewinnt. Als Komponist schreibt er Ende der 1940er Jahre die Operetten „Annoncenliebe“ und „Wenn Herzen sprechen“ (Libretto: Cornel Poledna), die mehrfach mit Erfolg aufgeführt wurden, eine ganze Reihe von Volksmusikbearbeitungen für sein Volksorchester sowie Gebrauchsmusik. Während eines Wettbewerbs in Temeswar erleidet er einen Schlaganfall, an dessen Folgen er am 5. Mai 1961 stirbt.

Als Komponist hat es Emmerich Bartzer wie kein anderer verstanden, der Banater Volksseele einen musikalischen Ausdruck zu verleihen. Als Pädagoge hat er ganze Generationen an die Musik herangeführt, einigen von ihnen hat er die Tore zum Musikstudium geöffnet. Als Motor und Förderer der Laienmusikbewegung hat er vielen Menschen Freude an der Musik vermittelt und ihr Leben bereichert. Seinen Landsleuten hat er eine musikalische Heimat geboten, die noch heute über Zeit und Grenzen hinweg Bestand hat.

An Emmerich Bartzer erinnern heute in seiner Hatzfelder Wahlheimat eine auf Initiative und mit finanziellen Mitteln der HOG Hatzfeld errichtete und im August 2006 in feierlichem Rahmen enthüllte Büste, eine Gedenktafel am einstigen Haus der Familie in der nach ihm benannten Straße sowie die Galerie der Persönlichkeiten im Stefan-Jäger-Haus.

ORTSGESCHICHTE

1. Von der ersten urkundlichen Erwähnung (1333) bis zur deutschen Ansiedlung (1766)

 

Archäologische Funde, wovon die ältesten aus der Bronzezeit stammen, lassen auf eine frühe Existenz menschlicher Siedlungen auf dem heutigen Gebiet der Stadt Hatzfeld schließen. Eine mittelalterliche Ortschaft namens Chumbul wird 1333 im päpstlichen Zehentregister der Jahre 1332-1337 erstmals urkundlich erwähnt. Sie gehörte, wie das gesamte Banat, zum Königreich Ungarn. Bis zum Türkeneinfall des Jahres 1552 taucht der Name Chumbul in verschiedenen Schreibweisen als Ortsbezeichnung oder als Familienname in Archivquellen auf. Während der osmanischen Herrschaft wurde die Siedlung vernichtet. Vom Ende des 17. Jahrhunderts bis 1766 ist sie – unter verschiedenen, sich an die frühen Bezeichnungen Chumbul/Chombol anlehnenden Namensvarianten – in Urkunden und auf Landkarten als öder, unbewohnter Ort bzw. als Prädium (meist von vermögenden Viehzüchtern und -händlern in Pacht genommenes Weideland) vermerkt.

Das Jahr 1766 stellt einen Wendepunkt in der Geschichte unseres Heimatortes dar. Damals, zur Zeit der zweiten, der Theresianischen Kolonisation, wurde die Großgemeinde Hatzfeld durch Administrationsrat Johann Wilhelm von Hildebrand von Grund auf neu erbaut und mit Kolonisten aus verschiedenen Gegenden des Deutschen Reiches – aus dem Elsass, aus Lothringen, aus dem Sauerland, aus Luxemburg, Baden, der Pfalz und aus Rhein- und Mainfranken – besiedelt. Uneinigkeit in den Reihen der Kolonisten führte zur Entstehung zweier fast gleich großer und eng aneinander grenzender Gemeinden mit gemeinsamer Kirche, Landestreu im östlichen und Hatzfeld im westlichen Teil der Gemarkung. Aus Verwaltungsgründen wurden die beiden Orte im Jahre 1768 mittels eines kaiserlichen Reskripts zusammengeschlossen. Die Gemeinde wurde nach dem dirigierenden Staatsminister des Innern unter Kaiserin Maria Theresia, Graf Karl Friedrich Anton von Hatzfeld und Gleichen, Hatzfeld benannt. Mit 402 Häusern plus Kirche, Pfarr-, Schul- und Wirtshaus war Hatzfeld die größte Siedlung auf der Banater Heide.

2. Unter österreichischer und ungarischer Herrschaft (1766-1918/20)

Zwischen 1766 und 1778 war Hatzfeld als Teil der unmittelbaren Krondomäne und Kameralprovinz Temeswarer Banat kameralischer Besitz. Nach der 1778 erfolgten Wiedereingliederung des Banats in das Königreich Ungarn und der Einführung der Komitatsverfassung, wobei Hatzfeld ab 1779 zum Komitat Torontal gehörte, ging man zur Privatisierung der Kameralgüter und zur Neuordnung der Urbarialverhältnisse mittels des 1780 in Kraft getretenen „Urbarium Banaticum“ (eine Art Vorläufer des Grund- und Grundsteuerbuchs) über. Oberst Josef Csekonics pachtete 1790 das Hatzfelder Gut und erwarb es zehn Jahre später als Eigentum. Von der Grundherrschaft gingen wesentliche Impulse für den wirtschaftlichen Aufschwung Hatzfelds aus und auch im politischen, kulturellen und Vereinsleben der Großgemeinde spielte die Familie Csekonics bis zum Ende des Ersten Weltkrieges eine bedeutende Rolle.

Schon zwanzig Jahre nach der Anlegung des Ortes wurde dieser zum Marktflecken erhoben mit dem Recht, Wochenmärkte abzuhalten. Hinzu kam im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts das Recht zur Abhaltung von drei, später von vier Jahrmärkten. 1823 wurde den Hatzfelder Gewerbetreibenden das Zunftprivileg verliehen. Diese Maßnahmen förderten die wirtschaftliche Entwicklung und mehrten den Wohlstand der Bevölkerung. So verwundert es nicht, wenn der Marktort Hatzfeld in einer 1848 erschienenen Reisebeschreibung als die reichste deutsche Gemeinde der Banater Heide bezeichnet wird.

Während der Revolution von 1848/49, die das gesamte Banat und sämtliche ethnische Gruppen erfasst hatte, sollen der Hatzfelder Überlieferung zufolge 15 Bewohner von kaiserlichen Truppen gefangen genommen und später in Großkikinda erschossen worden sein. In Hatzfeld wurde im Januar 1849 Franz Maderspach, Oberstleutnant der ungarischen Revolutionsarmee, beigesetzt. Als nach der Niederschlagung des ungarischen Freiheitskampfes der auch als „Hyäne von Brescia“ oder „Blutrichter von Arad“ bekannte General Julius Haynau den Leichnam Maderspachs ausgraben und an den Galgen hängen lassen wollte, verhinderte die Hatzfelder Bevölkerung diesen schändlichen Racheakt.

In das Jahr 1849 fällt die erste politische Willenserklärung des Banater Deutschtums in Form der beiden so genannten „Schwabenpetitionen“, wobei das erste Majestätsgesuch vom 2. Oktober 1849 (die „Bogaroscher Schwabenpetition“) auch vom Hatzfelder Gemeindevorstand unterzeichnet und das zweite am 8. November 1849 in Hatzfeld verfasst wurde. Noch im gleichen Jahr wurde das Banat Teil des österreichischen Kronlandes „Serbische Wojwodschaft und Temescher Banat“, das jedoch nur bis 1860 Bestand hatte. In diese Zeit fällt die Eröffnung der Eisenbahnlinie Szeged – Kikinda – Hatzfeld – Temeswar (1857), was einen gewaltigen wirtschaftlichen Aufschwung Hatzfelds zur Folge hatte.

Nach der Wiedereingliederung des Banats in das Königreich Ungarn 1860 und der Schaffung der k.u.k. Doppelmonarchie auf der Grundlage des österreichisch-ungarischen Ausgleichs von 1867, wobei die gleichberechtigten (Teil-)Staaten Österreich und Ungarn nur das Staatsoberhaupt (Kaiser von Österreich und Apostolischer König von Ungarn) und drei Ministerien (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen und Kriegswesen) gemein hatten, verstärkten sich die Madjarisierungsbestrebungen, wovon vor allem die Verwaltung, das Schulwesen und das kulturelle Leben betroffen waren. Der offizielle Ortsname Haczfeld, bereits ungarisch orthographiert, wurde 1899 in Zsombolya umgeändert. Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts kam es zu einem vermehrten Zuzug ungarischer Bevölkerung. Viele Ungarn stammten aus der Dorozsma, der 1878 vom Hochwasser verwüsteten Szegeder Gegend, und fanden ihr Auskommen in der Bohn’schen Ziegelei. Damals wurde auch das Arbeiterviertel Futok angelegt. Seiner Größe und Bedeutung entsprechend wurde Hatzfeld Bezirkssitz (járás im Ungarischen).

Landwirtschaft, Gewerbe, Handel, Bank- und Kreditwesen erfuhren in dieser Zeit eine zügige Entwicklung. In Hatzfeld entstand 1875 der erste Bauernverein im Banat, zehn Jahre später erfolgte hier die Gründung des Südungarischen Bauernvereins, dem jedoch das Budapester Landwirtschaftsministerium die Genehmigung verweigerte. 1893 wurde das Kompossessorat, eine berufsständische Organisation der Landwirte, ins Leben gerufen, das bis zu seiner Auflösung 1944 eine erfolgreiche Tätigkeit entfalten wird. Die Hatzfelder Gewerbetreibenden schlossen sich 1884 zu einer Korporation zusammen und erbrachten beachtliche Leistungen. Ab 1869 entstanden mehrere Geld- und Kreditanstalten, die das gesamte Wirtschaftsleben förderten. Das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts markiert den Beginn der Industrialisierung. Neben der Bohn’schen Ziegelei, die sich zu einem Großunternehmen entwickeln wird, entstehen weitere Ziegeleien, große Mühlenbetriebe und Hutfabriken. Um die Jahrhundertwende wurden weitere Eisenbahnlinien (1895 Hatzfeld-Pardan, 1898 Hatzfeld-Großbetschkerek, 1910 Hatzfeld-Lovrin) sowie das Elektrizitätswerk (1909) in Betrieb genommen.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts blühte auch das kulturelle Leben der Gemeinde auf. Gewerbetreibende gründeten 1865 den Männergesangsverein und 1893 den Gewerbegesangsverein, während Landwirte 1887 den Leseverein (später Bauernheim) ins Leben riefen. Durch die Eröffnung der Bürgerschule (1872), der Gewerbelehrlingsschule (1885) und des Jesuleums (1902) verbesserten sich die Bildungsmöglichkeiten für Jungen und Mädchen. 1883 wurde das erste Wochenblatt in Hatzfeld gedruckt und mit der „Hatzfelder Zeitung“ begann 1888 das langlebigste Presseorgan in der Geschichte der Gemeinde zu erscheinen (es wurde 1941 eingestellt).

3. Unter serbischer Herrschaft (1918/20-1924)

Im Ersten Weltkrieg (1914-1918) hatte Hatzfeld 153 Gefallene und Vermisste zu beklagen. Nach Kriegsende musste die Gemeinde auch einen Staatszugehörigkeitswechsel hinnehmen. Nachdem Truppen des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen Hatzfeld bereits im November 1918 besetzt hatten, erfolgte die offizielle Angliederung an den SHS-Staat, wie das südslawische Königreich umgangssprachlich genannt wurde, erst durch den Vertrag von Sèvres vom 20. August 1920. Hatzfeld erhielt den Namen Džombolj.

Die Heidegemeinde sah sich zum ersten Mal in ihrer Geschichte in die Lage eines Grenzortes versetzt. Damit begann ein leidiges Kapitel der Ortsgeschichte. Die „wandernde Grenze“ – Hatzfeld kam schon nach wenigen Jahren zu Rumänien – machte der Ortschaft und ihren Bewohnern zu schaffen. Besonders die Wirtschaft war davon in Mitleidenschaft gezogen, hatte Hatzfeld doch sein gesamtes Hinterland verloren und musste nach neuen Absatzgebieten Ausschau halten. Hinzu kamen die Zertrümmerung des Csekonics-Gutes und die Vernichtung der seit Jahrzehnten planmäßig ausgebauten Musterwirtschaft.

Hatzfeld avancierte in dieser Zeit zu einem Zentrum der deutschen Bewegung im südslawischen Banat. Hier fand im Dezember 1922 die Gründung der „Partei der Deutschen im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ statt. 1919 wurde ein achtklassiges Realgymnasium ins Leben gerufen und im gleichen Jahr erfolgte die Gründung des Gesang- und Sportvereins „Landestreu“.

4. Bei Rumänien

4.1. Im Königreich Rumänien (1924-1944/47)

Infolge des serbisch-rumänischen Grenzregulierungsabkommens vom November 1923 wurde Hatzfeld am 10. April 1924 an Rumänien abgetreten. Damit war eine weitere Namensänderung der Gemeinde verbunden, die ab nun offiziell Jimbolia hieß. Hatzfeld wurde wieder Bezirkssitz und gehörte verwaltungsmäßig dem Kreis Temesch-Torontal (rum. Timiş-Torontal) an. Mit den rumänischen Behörden begann auch der Zuzug von Rumänen in den Ort.

Wirtschaftlich nahm Hatzfeld einen erneuten Aufschwung, der allerdings von der Weltwirtschaftskrise anfangs der 1930er Jahre unterbrochen wurde. Ackerbau und Viehzucht blühten auf und brachten hohe Erträge ein. Auch Handwerk und Handel sowie Industrie verzeichneten Fortschritte. Infolgedessen wird Hatzfeld zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort im Westen Rumäniens.

In der Zwischenkriegszeit entfaltete sich ein reges kulturelles Leben und das deutsche Vereinswesen erreichte seine Blütezeit. Wichtige Impulse gingen von den weit über die Grenzen unseres Heimatortes bekannten Kulturschaffenden aus, die damals in Hatzfeld wirkten: der Dichter und Journalist Peter Jung, der Maler Stefan Jäger, die Musikpädagogen, Chorleiter und Komponisten Josef Linster und Emmerich Bartzer, der Schriftsteller Karl von Möller. 1932 wurde das Römisch-katholische deutsche Knabengymnasium gegründet; zwei Jahre später erhielt auch die rumänische Bevölkerung ein gemischtes Untergymnasium, das aber nur bis 1938 bestand.

Während des Zweiten Weltkriegs hat die Gemeinde einen hohen Blutzoll erbracht: Im rumänischen bzw. deutschen Heer (rumänische Staatsbürger volksdeutscher Zugehörigkeit wurden auf Grund des deutsch-rumänischen Abkommens vom Mai 1943 in die Waffen-SS eingereiht) sind an die 340 Hatzfelder gefallen. Am Ende des Krieges kamen die meisten Soldaten in Gefangenschaft; nach der Entlassung blieb ein Teil in Deutschland und Österreich.

4.2. Im kommunistischen Rumänien (1944/47-1989)

Mit dem Frontwechsel Rumäniens im August 1944 und der Errichtung der kommunistischen Diktatur begann ein neues Kapitel in der Geschichte unseres Heimatortes. Es war durch radikale Umwälzungen im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben, aber auch durch gravierende Veränderungen im Stadtbild, in der Bevölkerungsstruktur und in der Mentalität der Menschen gekennzeichnet.

In den ersten Nachkriegsjahren war besonders die deutsche Bevölkerung von Diskriminierungsmaßnahmen betroffen. Ein Teil davon flüchtete vor der herannahenden Roten Armee im Herbst 1944 in Richtung Westen. Hunderte Frauen und Männer wurden im Januar 1945 in die Sowjetunion verschleppt, wo sie unter unmenschlichen Bedingungen fünf Jahre lang harte Zwangsarbeit leisten mussten. 110 Personen kamen dabei zu Tode. Im Juni 1951 erfolgte die Deportation von rund 1000 Hatzfelder Bürgern (Deutsche, Rumänen aus Bessarabien, Mazedorumänen) in die Bărăgan-Steppe.

1950 wurde Hatzfeld zur Stadt erklärt. Verwaltungsmäßig gehörte diese innerhalb der Region Temeswar (rum. regiunea Timişoara; später: Region Banat, rum. regiunea Banat) zum gleichnamigen Rayon (rum. raionul Timişoara, 1950-1956 und 1961-1968). Von 1956 bis 1960 war Hatzfeld selbst Rayonssitz (rum. raionul Jimbolia). Ab 1968, als eine territorial-administrative Neugliederung des Landes vorgenommen wurde, gehört die Stadt Hatzfeld zum Kreis Temesch (rum. judeţul Timiş).

Durch die Agrarreform vom März 1945, welche die Totalenteignung des Feldbesitzes der Deutschen samt totem und lebendem Inventar zur Folge hatte, die Verstaatlichung der Industrie- und Handelsunternehmen sowie der Kreditinstitute im Juni 1948, die Kollektivierung der Landwirtschaft ab 1949 und die Einführung der zentralistischen Planwirtschaft hat sich das Wirtschaftsgefüge der Stadt grundlegend verändert. Die wichtigsten Industriebetriebe – durchwegs keine Errungenschaften des volksdemokratischen Regimes, sondern verstaatlichte und unter neuen Namen firmierende traditionsreiche Betriebe – waren neben der „Ceramica“-Ziegelei als größtem Unternehmen die Schuh-, die Knopf- und Kunststoff- sowie die Hanffabrik. Die Handwerker schloss man 1952 zu einer Genossenschaft zusammen. Ackerbau und Viehzucht wurden in einer Kollektivwirtschaft und zwei staatlichen Unternehmen betrieben. Als Folge der wirtschaftlichen Veränderungen wandelte sich auch die Berufsstruktur der Bevölkerung, die 1971 folgende Gliederung aufwies: 75 % der aktiven Bevölkerung waren im Sekundärsektor, 15 % im Primärsektor und 10 % im Tertiärsektor beschäftigt.

Infolge der staatlich gesteuerten Siedlungspolitik, des Zuzugs von Arbeitskräften aus anderen Landesteilen und der in den 1970er Jahren einsetzenden Auswanderung der Deutschen erfuhr die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung einen grundlegenden Wandel. Dies verdeutlicht folgende auf der Grundlage der offiziellen Ergebnisse der Volkszählungen von 1930, 1977, 1992 und 2002 erstellte Tabelle:

Volks- Gesamt- Deutsche Ungarn Rumänen
zählung Bevölkerung absolut in % absolut in % absolut in %
1930 10.873 7640 70,26 2097 19,28 660   6,07
1977 14.682 5021 34,19 2896 19,72 6065 41,30
1992 11.830 1112   9,39 1961 16,57 7901 66,78
2002 11.113   511   4,60 1645 14,80 8045 72,40

Neben den hier angeführten Ethnien lebten bzw. leben in Hatzfeld auch andere, wie Juden, Zigeuner (Roma im heutigen öffentlichen Sprachgebrauch), Serben und Slowaken.

Mit 15.259 Einwohnern erreichte Hatzfeld im Jahr 1981 den höchsten Bevölkerungsstand seiner Geschichte.

Die Schulreform von 1948 führte zur Schaffung von siebenklassigen Elementarschulen mit rumänischer, deutscher und ungarischer Unterrichtssprache, die jedoch schon ein Jahrzehnt später zu einer Einheitsschule zusammengefasst wurden. 1955 kam es zur Gründung des Hatzfelder Lyzeums mit einer rumänischen, einer deutschen und zeitweilig einer ungarischen Abteilung. An die Stelle der 1952 aufgelösten Gewerbelehrlingsschule traten die Landwirtschaftsschule (1955) und die „Ceramica“-Schule (1963).

Die Kulturinstitutionen und -formationen hatten die Vorgabe der kommunistischen Partei, wonach die Kultur „sozialistisch im Inhalt und national in der Form“ sein müsse, umzusetzen. Trotz der ideologischen Zwänge, denen der Kulturbetrieb ausgesetzt war, hatten die einzelnen Nationalitäten die Möglichkeit, ihre Kultur und ihr Brauchtum zu pflegen.

4.3. Nach der Wende von 1989

Die nach der Revolution von 1989 eingeleiteten politischen und gesellschaftlichen Transformationsprozesse, anfangs mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden (massive Abwanderung der deutschen Bevölkerung, Niedergang der Produktion, Schließung des Traditionsunternehmens „Ceramica“, Privatisierung der staatlichen Betriebe, Arbeitslosigkeit, Bevölkerungsrückgang, soziale Probleme), führten nach und nach zur Implementierung eines demokratischen Gemeinwesens, zur Wiederbelebung der Wirtschaft und des kulturellen Lebens, zur Verbesserung der sozialen Lage der Bevölkerung.

Satzung der Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld e.V.

§1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld e.V.“ Als Abkürzung ist die Bezeichnung „HOG Hatzfeld“ zulässig.
  2. Er ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Ulm/Donau. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ulm, Register Nr. ………. eingetragen.
  3. Der Verein wurde am 8. Juni 2003 aus der Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld gegründet. Er steht in der
    Kontinuität der vormals in Hatzfeld aktiven kulturellen Vereinigungen.

§Verbandszugehörigkeit

 

  1. Die Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld e.V. ist der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V. einge­gliedert und erkennt deren Satzung an.

§Zweck und Ziel des Vereins

  1. Die Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld ist ein nach demokratischen Grundsätzen konstituierter, überpar­teilicher und überkonfessioneller Verein.
  2. Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen und zu den Zielen der Landsmannschaft der Banater Schwaben.
  3. Zweck des Vereins ist es, das Kulturgut aus dem heimatlichen Hatzfeld im Banat (Rumänien) zu erhalten und weiter zu entwickeln, den Heimatgedanken zu pflegen und für die Völkerverständigung zu werben, die landsmannschaftliche Verbundenheit der Hatzfelder zu för­dern und die Beziehung zur alten Heimat zu pflegen.
  4. Der Verein will seine Ziele in erster Linie erreichen durch:
  5. kulturelle Veranstaltungen wie: Vorträge, Ausstellungen, Heimatorstreffen u.ä.;
  6. Veröffentlichungen zu kulturellen und heimatbezogenen Themen;
  7. sportliche Veranstaltungen;
  8. Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zielrichtung;
  9. Zusammenarbeit mit Behörden und Einrichtungen in der alten Heimat;
  10. Mitwirkung beim Erhalt von Kulturgütern in Hatzfeld;
  11. Unterstützung der noch in der alten Heimat lebenden Landsleute mittelbar über karitative Einrichtungen.

§Gemeinnützigkeit und Mittel des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  3. Die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:
  4. den von der Landsmannschaft der Banater Schwaben zur Verfügung gestellten Beitragsanteil der HOG Hatzfeld;
  5. Spenden;
  6. Veranstaltungen
  7. testamentarische Zuwendungen
  8. Zuwendungen staatlicher und kommunaler Stellen.
  9. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhal­ten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Auch bei Beendigung der Mitgliedschaft haben die Mitglieder keinerlei Anspruch auf Teile des Vereinsvermögens.
  10. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhält­nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  11. Alle Ämter des Vereins sind Ehrenämter und werden ohne Entgelt verwaltet. Bare Auslagen für sat­zungsgemäße Tätigkeiten können bei Vorlage der Belege ersetzt werden.
  12. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§Mitgliedschaft

  1. Mitglied der HOG Hatzfeld kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zie­len des Vereins bekennt.
  2. Die Mitgliedschaft wird beantragt durch schriftliche oder durch zur Niederschrift vorgetragene mündliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
  3. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft ist unanfechtbar und ohne Angabe von Gründen möglich. Sie ist innerhalb von zwei Monaten schriftlich mitzuteilen.
  4. Der Beitritt von Minderjährigen bedarf der Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter.
  5. Ehrenmitglieder werden in Anerkennung besonderer Verdienste um Hatzfeld auf Vorschlag des Vor­standes von der Mitgliederversammlung ernannt.
  6. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss oder durch Tod.
  7. Der Austritt ist jederzeit zulässig; er muss schriftlich erfolgen.
  8. Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Interessen des Vereins verstößt, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, nachdem es persönlich gehört oder schriftlich Stellung nehmen konnte. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
  9. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Mitglieder sollen die Zwecke des Vereins nach Möglichkeit fördern.
  10. Jedes Mitglied, sofern es das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann wählen und kann gewählt werden.

 

§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts bei allen Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
  2. Für die Mitglieder sind dieses Satzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich.
  3. Die Mitglieder sind gefordert, alles zu unterlassen, was dem Zweck und dem Ansehen des Vereins entgegensteht.

§Organe des Vereins

  1. Die Organe der HOG Hatzfeld sind:
  2. die Mitgliederversammlung;
  3. der Vorstand;
  4. die Kassenprüfer.

§Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes zweite Jahr statt.
  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen, wenn
  3. a) mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen und mit entsprechendem Vorschlag für die Tagesordnung verlangen,
  4. wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
  5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 28 Kalendertage vor dem festgelegten Termin schriftlich oder durch Veröffentlichung in der Zeitung „Banater Post“.
  6. Jedes Mitglied kann Anträge an die Mitgliederversammlung richten. Diese müssen schriftlich bis zu 14 Tage vor der Versammlung dem Vorstand zugegangen sein. Über die Zulassung der Anträge entschei­det die Mitgliederversammlung.
  7. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
  8. die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Kassenberichtes;
  9. die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer;
  10. die Entlastung des Vorstandes;
  11. die Wahl des Vorstandes;
  12. die Wahl der Kassenprüfer;
  13. die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und von Ehrenmitgliedern;
  14. Verabschiedung von allgemeinen Grundsätzen für die Arbeit des Vereins;
  15. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.
  16. Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, bei dessen Verhinderung einer der stellvertretenden Vorsitzenden. Ist auch dieser verhindert, so bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungs­leiter mit einfacher Stimmenmehrheit.
  17. Alle Wahlen erfolgen in offener Weise, sofern kein Stimmberechtigter eine geheime Abstimmung ver­langt.
  18. Die Mitgliederversammlung ist bei jeder Teilnehmerzahl beschlussfähig.
  19. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied kann nur eine Stimme abgeben.
  20. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Beschlüsse zur Satzungsänderung bedürfen der 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann mit einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
  21. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.
  22. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorsitzen­den sowie vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§Vorstand

  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er verbleibt im Amt und führt die Geschäfte des Vereins bis zur Wahl des neuen Vorstandes.
  2. Mitglieder des Vorstandes müssen ordentliche Mitglieder der Landsmannschaft der Banater Schwaben gemäß § 5 der Satzung der Landsmannschaft der Banater Schwaben sein.
  3. Der Vorstand besteht aus:
  4. dem Vorsitzenden;
  5. zwei stellvertretenden Vorsitzenden;
  6. einem Schriftführer;
  7. einem Kassenwart;
  8. mindestens vier, höchstens zwölf Beisitzern;
  9. den Ehrenvorsitzenden.
  10. Der Vorsitzende oder die zwei stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein je einzeln gerichtlich und außergerichtlich nach innen und nach außen.
  11. Zur effizienten Abwicklung der täglichen Geschäfte des Vereins wird ein Geschäftsführender Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart gebildet.
  12. Die Aufgaben des Geschäftsführenden Vorstandes sind:
  13. die verantwortliche Führung der Geschäfte des Vereins;
  14. die allgemeine Arbeitsplanung;
  15. die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung;
  16. die Verwaltung und satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens.
  17. Dem Vorstand fallen alle Aufgaben zu, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind und die nicht von dem Geschäftsführenden Vorstand wahrgenommen werden. Ihm obliegt insbe­sondere:
  18. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
  19. die Vorlage des Tätigkeitsberichtes;
  20. die Vorlage des Kassenberichtes;
  21. die Herstellung und Pflege von Verbindungen zu anderen Verbänden und Institutionen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Heimatortsgemeinschaft von Bedeutung sein können;
  22. die Vorbereitung des Heimattages;
  23. Der Vorstand tagt mindestens einmal im Jahr sowie dann, wenn es die Geschäftslage erfordert.
  24. Die Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden oder von einem der stellvertretenden Vorsitzenden einbe­rufen. Die Einladung hat mindestens 14 Kalendertage vor dem festgelegten Termin schriftlich oder telefonisch unter An­gabe von Ort, Zeit und Tagesordnung zu erfolgen.
  25. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
  26. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  27. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorsitzenden sowie vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§10 Kassenprüfer

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglieder des Vorstandes sind.
  2. Die Kassenprüfer prüfen das Finanz- und Kassengebaren des Vereins und berichten der Mitgliederver­sammlung.
  3. Über vorgefundene Mängel ist zuvor dem Vorstand zu berichten.
  4. Bei ordnungsgemäßer Kassenführung beantragen die Kassenprüfer die Entlastung des Kassenwarts.

§11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschließen.
  2. Die Einberufung einer Auflösungsversammlung erfolgt, wenn dies der Vorstand mit einer drei Viertel Mehrheit der Vorstandsmitglieder beschließt oder wenn dies von zwei Drittel der Gesamtmitglieder des Vereins schriftlich gefordert wird.
  3. Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn dies drei Viertel der auf der Auflösungsversammlung anwesenden Mitglieder beschließen. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
  4. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Hilfswerk der Banater Schwaben e.V., das es unmittelbar und aus­schließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke verwenden soll.
  5. Über den Auflösungsbeschluss ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart zu unterzeichnen ist.
  6. Die Auflösung ist dem zuständigen Finanzamt und dem Amtsgericht mitzuteilen.

 

§12 Ermächtigung

  1. Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nicht dem Sinn und Zweck des Vereins widersprechen, wenn dies von Seiten des zuständigen Finanzamtes oder des Amtsgerichtes verlangt wird.

§13 Übergangsbestimmung

  1. Der auf der Mitgliederversammlung zu Pfingsten 2001 in Neu-Ulm für vier Jahre gewählte Vorstand der Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld wird bis zu Neuwahlen gemäß vorliegender Satzung im Jahr 2005 zum Vorstand der Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld e.V. bestellt. Danach wird diese Über­gangsbestimmung ungültig.

§14 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 8. Juni 2003 beschlossen und tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

 

Angaben gemäß § 5 TMG

HOG Hatzfeld e.V.
Hans Vastag
Johannesstr. 96

70176 Stuttgart

E-Mail: hansvastag@me.com
Tel: 0049 711 722 302 72

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Bei dem Inhalt unserer Internetseiten handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Wir gestatten die Übernahme von Texten in Datenbestände, die ausschließlich für den privaten Gebrauch eines Nutzers bestimmt sind. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung der Partei.

Haftungshinweis: Im Rahmen unseres Dienstes werden auch Links zu Internetinhalten anderer Anbieter bereitgestellt. Auf den Inhalt dieser Seiten haben wir keinen Einfluss; für den Inhalt ist ausschließlich der Betreiber der anderen Website verantwortlich. Trotz der Überprüfung der Inhalte im gesetzlich gebotenen Rahmen müssen wir daher jede Verantwortung für den Inhalt dieser Links bzw. der verlinkten Seite ablehnen.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und

Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den

allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht

verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach

Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur

Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben

hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer

konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen

werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss

haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte

der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die

verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft.

Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente

inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer

Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige

Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem

deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung

außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen

Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht

kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt

wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche

gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten

wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir

derartige Inhalte umgehend entfernen.

Links HOG Hatzfeld

Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

http://www.banater-schwaben.de

Landesverband Bayern

der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

http://www.banater-schwaben-bayern.de

Landesverband Baden Württemberg

der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

http://www.banaterschwaben-badenwürttemberg.de

Hatzfeld / Jimbolia

http://jimbolia.ro

https://www.jimboblog.com

Demokratisches Forum der Deutschen in Temeswar

http://www.dfdt.ro

Neue Links 2021

Fotoalbum

Heimatbuch Anton Petri

Unser Jubilar

Ortsgeschichte Martin Paul

Heimatblatt Hatzfeld 2000 Volltext

Neue Links 2024

Mit Heimann näher dran …  ein unendlich  runde Sache

Impressionen aus Hatzfeld

Dr. Karl Diel – ein Pionier der modernen Chirurgie im Banat

Karl Diel, am 14. Februar 1855 in Hatzfeld als Sohn des Färbermeisters und Regalienpächters Ludwig Diel und dessen Ehefrau Magdalena geboren, besucht nach der Volksschule im Heimatort das Gymnasium in Szarvas. Anschließend studiert er Medizin an der Budapester Universität, an der damals namhafte Professoren wie Dr. Julius Dollinger, Dr. Alexander Lumnitzer, Dr. Karl Morelli und Dr. Ludwig Gebhardt lehrten. 1878 wird Karl Diel zum Doktor der gesamten Heilkunde promoviert. Dr. Dollinger nimmt sich des begabten Mediziners besonders an und macht ihn zu seinem Assistenten an der chirurgischen Abteilung der Budapester Rochus-Universitätsklinik. An dessen Seite kann er seine Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Chirurgie in unermüdlicher praktischer und Forschungsarbeit erweitern. Einer glänzenden Universitätskarriere scheint nichts mehr im Wege zu stehen.

Dr. Diel kehrt jedoch 1882 als praktizierender Arzt in seine Heimatgemeinde zurück und erwirbt sich in der Folgezeit große Verdienste um die Entwicklung des Gesundheitswesens in Hatzfeld und im Banat. Auf seine Initiative geht die Errichtung des Hatzfelder Komitatskrankenhauses im Jahre 1896 zurück. Dr. Diel übernimmt die Leitung der chirurgischen Abteilung und später die Direktion des Spitals, das sich dank seines aufopferungsvollen Wirkens bald eines allgemein anerkannten Ansehens rühmen kann. In den 1920er Jahren betreibt er außerdem ein kleines Privatsanatorium in Hatzfeld.

Dr. Karl Diel, der in seiner fünfzigjährigen medizinischen Laufbahn mehr als 50.000 Operationen durchführte und unermüdlich für das Wohl seiner Landsleute tätig war, erwirbt sich den Ruf eines Pioniers der modernen Chirurgie im Banat. Anlässlich seines 75. Geburtstages schreibt einer seiner Kollegen: „Gerade wir Ärzte wissen es gebührend einzuschätzen, was das heißt, in Hatzfeld zu sitzen und mit Wien und Berlin Schritt zu halten. (…) Weder ein Temeswarer, noch ein Arader, Großbetschkereker oder Großkikindaer Spital konnte sich auch nur annähernd mit dem Hatzfelder und seinem erfolgreichen Arzt messen. Von den vielen Ärzten seiner Zeit hat ihm das keiner nachgemacht…“. In Anerkennung seiner vorbildlichen medizinischen Tätigkeit und seines aufopferungsvollen Dienstes am Menschen verleiht ihm König Ferdinand den Rumänischen Sternenorden im Offiziersgrad. Am 1. Mai 1930, kurz nach Vollendung seines 75. Lebensjahres, verlässt Dr. Karl Diel unsere irdische Welt.

Mit dem am 24. November 1940 in Hatzfeld enthüllten lebensgroßen Standbild (ein Werk des Temeswarer Bildhauers Géza Rubletzky) haben ihm seine Landsleute und die Banater Ärzteschaft ein bleibendes Denkmal gesetzt. Anlässlich der Feierlichkeiten zum 100jährigen Bestehen des Hatzfelder Krankenhauses wurde im Mai 1996 vor dessen Verwaltungsgebäude die von dem Hatzfelder Künstler Theophil Soltész geschaffene Büste Dr. Karl Diels enthüllt. Eine weitere Ehrung wurde dem hervorragenden Arzt 1998 zuteil, als das Hatzfelder Krankenhaus den Namen „Dr. Karl Diel“ erhielt. Zwei Jahre später wurde auf Initiative seiner Urenkelin Prof. Dr. Pia Brînzeu, mit Unterstützung der Stadtverwaltung und der Krankenhausleitung, im Dielschen Haus in der Sauergasse – die ebenfalls seinen Namen trägt – eine Gedenkstätte errichtet. Alles in allem sind es Zeichen der Wertschätzung eines Mannes, dessen Wirken in der Banater Medizingeschichte beispielhaft ist.

Dr. Karl Diels Werk wurde von seinem Sohn Dr. Ludwig Diel (1888-1944) und später von dessen Schwiegersohn Prof. Dr. Pius Brînzeu (1911-2002) weitergeführt.

Peter Jung – der Sänger der Banater Heide

Peter Jung wurde am 1. April 1887 in Hatzfeld geboren. Er besuchte die Volksschule im Heimatort und ging 1899, als Zwölfjähriger, nach Budapest, wo er eine kaufmännische Lehre machte und parallel dazu eine dreijährige Handelsschule absolvierte. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs wird er mehrmals seine Stellung wechseln. Ihn faszinierte aber das Schöngeistige. Als Autodidakt verschaffte er sich Zugang zur Literatur. Er begann selber zu schreiben. Die Fronteinsätze während des Krieges und dessen Ausgang – Jung erlebte in Budapest die Räterepublik und die Anfänge der Horthy-Diktatur – sowie die Ereignisse der Zwischenkriegszeit sollten seine Weltanschauung bestimmen und seine Dichtung entscheidend prägen.

Im Oktober 1919 nach Hatzfeld zurückgekehrt, übernimmt er ein Jahr später die Schriftleitung der „Hatzfelder Zeitung“. 1928 wechselt er zur „Banater Deutschen Zeitung“ nach Temeswar, aus deren Redaktion er wegen Meinungsverschiedenheiten 1931 ausscheidet. Als Nachfolger Karl von Möllers wird er im Dezember 1931 erneut Schriftleiter der „Hatzfelder Zeitung“, eine Aufgabe, die er bis zu deren Einstellung Ende März 1941 wahrnimmt. In der Zeitspanne 1920-1943 war Peter Jung externer Mitarbeiter mehrerer im Banat und Siebenbürgen erscheinenden deutschen Zeitungen und Zeitschriften. Nach einem zweijährigen Veröffentlichungsverbot, arbeitete er zwischen 1945 und 1949 an der „Freiheit“ (Temeswar) und an der „Temesvarer Zeitung“ sowie am Bukarester „Neuen Weg“ mit. Bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand 1953 war er als Beamter in der „Ceramica“-Ziegelei tätig. Peter Jung starb am 24. Juni 1966 und fand seine letzte Ruhestätte auf dem Hatzfelder Friedhof.

Peter Jung war ein Vielschreiber. Als er 1960 sein literarisches Werk ordnete, waren es etwa 12.500 Gedichte mit insgesamt 92.500 Versen. Nur ein geringer Teil seiner heimatverbundenen, sozialkritischen und religiösen Lyrik und seiner umfangreichen Spruchdichtung ist in verschiedenen Publikationen und in den bisher erschienenen sechs Gedichtbänden veröffentlicht worden. Zu Lebzeiten des Dichters sind bloß ein Heftchen mit 11 Gedichten (Stunde der heimischen Kunst, Hatzfeld 1943) und der schmale Band Heidesymphonie (Bukarest 1961) erschienen. Weitere Bände wurden nach seinem Tod von Franz Th. Schleich (Das Land, wo meine Wiege stand, Temeswar 1980), Hans Werner Krutsch und Nikolaus Horn (Das Buch der Sprüche, Nürnberg 1993), Hans Bräuner (Auswahl Peter Jungscher Gedichte nach Stoff- und Motivkreisen, Nürnberg 1996) sowie Simion Dănilă und Nikolaus Horn (Du meine Heimat, mein Banat!/O, vatra mea, o drag Banat!, zweisprachige Ausgabe, Temeswar 2001) herausgegeben. Als Typoskript liegt der literarische Nachlass Peter Jungs in der Bayerischen Staatsbibliothek München, vollständiger aber bei Nikolaus Horn in Ingolstadt.

Einige seiner Gedichte sind von Josef Linster, Emmerich Bartzer und anderen Banater Komponisten vertont worden, so auch das Gedicht „Mein Heimatland“. Diese wohl bekannteste Vertonung von Wilhelm Ferch und Josef Linster sollte später zur inoffiziellen Hymne der Banater Schwaben werden.

„Peter Jung war ein gottbegnadeter Lyriker und ein kämpferischer, fanatisch dem Recht und der Wahrheit verschriebener Journalist“, schrieb Josef Gassner anlässlich seines Todes. Die unermessliche Liebe zu seiner engeren Banater Heimat, die Verbundenheit mit der Landschaft und seinem Volksstamm und ein tiefer Glaube sind die Quellen, aus denen Jungs Dichtung schöpft. Er ist der Heimatdichter der Banater Schwaben schlechthin. Von bleibendem Wert ist seine Landschaftslyrik, die man ohne Übertreibung als eine dichterische Monographie der Banater Heide werten kann.

An den großen Sohn unserer Heimatstadt erinnern vor Ort eine 1999 am einstigen Haus des Dichters angebrachte Gedenktafel sowie eine im Jahr 2001 im Zentrum enthüllte Büste.

Der erste, im Jahr der Ansiedlung angelegte Friedhof befand sich im Norden der Gemeinde, am Ende der Kirchengasse. Daran erinnert bis heute die kleine Kapelle in der Nähe des Bahnhofs, die 1901 errichtet wurde. Der Kalvarienberg mit Friedhofskapelle und Ruhestätte der herrschaftlichen Familie Csekonics war jahrzehntelang das Wahrzeichen der Gemeinde Hatzfeld.

Bereits 1816 entstand im westlichen Teil der Gemeinde, in Verlängerung der Hauptgasse, ein zweiter Friedhof, der 1853 eine Kapelle erhielt. Nach der in den Jahren 1899/1900 erfolgten Überführung der Gebeine aus dem alten in den neuen Friedhof sowie der Särge der Familie Csekonics in deren Mausoleum in der Nähe des Csitό-Schlosses, wurde der alte Friedhof aufgelassen und der Kalvarienberg abgetragen.

Auffallend sind auf dem Hatzfelder Friedhof die zahlreichen künstlerisch gestalteten Grabstätten. Die Grabsteine aus weißem und schwarzem Marmor, die meisten davon in den Werkstätten der Hatzfelder Steinmetze Marschall und Granofsky hergestellt, die Statuen, Figurinen und Basreliefs sowie die schmiedeeisernen Arbeiten zeugen nicht nur vom Wohlstand der Gemeinde, sondern auch von der Kunstfertigkeit der hiesigen Handwerker.

 

Wissenswertes zum Pachtvertrag und zur Grabgebühr

 

Der Friedhof überging 1997 in die Verwaltung der Stadt Hatzfeld. Die derzeit gültige Friedhofssatzung wurde vom Hatzfelder Gemeinderat am 19. Dezember 2007 (Beschluss Nr. 231) verabschiedet.

Laut Paragraph 32 werden die Grabstätten den Bürgern der Stadt Hatzfeld konzessioniert (verpachtet). Konzessionsberechtigt sind aber auch nicht mehr in Hatzfeld wohnende Bürger. Der Konzessionsvertrag wird für eine Dauer von 10 Jahren abge­schlossen und kann verlän­gert werden. Zur Konzession einer Grabstätte sind der Nachweis der Begleichung der Konzessionsgebühren beim Amt für lokale Gebühren und Steuern der Stadt Hatzfeld (Serviciul Impozite şi Taxe Locale, str. Republicii 38) sowie der Personalausweis oder Reisepass er­forderlich. Mittels Vollmacht kann auch ein lokaler Vertreter benannt werden, dann ist auch dessen Personalausweis vorzulegen.

In Paragraph 38 sieht die Satzung den Verlust des Nutzungsrechtes vor, wenn die Gebühren drei Jahre in Folge nicht bezahlt wurden oder wenn die Grabstätte seit mehr als zwei Jahren nicht gepflegt oder verlassen wurde.

Dem bisherigen Nutzer steht nach Ablauf des Vertrags eine Frist von 60 Tagen zu dessen Verlängerung zu. Kommt er in dieser Zeit seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte anderweitig vergeben.

Die Paragraphen 63 bis 67 regeln die Übertragung der Nutzungsrechte an den Grab­stätten. Nutzungsrechte können vererbt oder unter Verwandten bis zum vierten Grad übertragen werden, wobei hierfür ein Erb- oder Schenkungsschein vorgelegt werden muss. Ein Verkauf der Grabstätten ist nicht möglich, da diese nicht Privateigentum sind. Ein Verkauf der Bauwerke oder Denkmäler auf den Grabstätten ist durch einen notariellen Vertrag möglich, wo­bei dieser genaue Bestimmungen über die Behandlung der Inschriften auf dem Grabmal enthalten muss.

Die Bezahlung der Gebühren muss im Voraus für eine Dauer von höchstens zwei Jahren erfolgen, wobei zwischenzeitliche Gebührenerhöhungen nachbelastet werden. Über ihre Höhe befindet der Gemeinderat jährlich. Für die Jahre 2011 und 2012 betrugen sie jeweils 6 Lei pro Quadratmeter bzw. 18 Lei für eine Einzelgrabstelle, 34 Lei für eine Doppelgrabstelle und 52 Lei für eine Dreifachgrabstelle.

Die HOG empfiehlt:

  • bei Vorliegen eines gültigen Nachweises mit diesem die Nutzungsrechte an der Grabstätte gegenüber der Friedhofsverwaltung bekannt machen, damit diese ein aktualisiertes Ver­zeich­nis der Nutzer führen kann;
  • falls kein gültiger Nachweis vorliegt, sollte baldmöglichst ein Pachtvertrag bei der Friedhofs­­verwaltung abgeschlossen werden, eventuell über einen Bevollmächtigten in Hatzfeld;
  • eine Person oder Firma des Vertrauens in Hatzfeld mit der Betreuung der Grab­stätte zu beauftragen;
  • die Gebühren regelmäßig entweder selbst oder über einen Bevollmächtigten zu bezahlen.