Kategorie: Kirche und Friedhof

Der erste, im Jahr der Ansiedlung angelegte Friedhof befand sich im Norden der Gemeinde, am Ende der Kirchengasse. Daran erinnert bis heute die kleine Kapelle in der Nähe des Bahnhofs, die 1901 errichtet wurde. Der Kalvarienberg mit Friedhofskapelle und Ruhestätte der herrschaftlichen Familie Csekonics war jahrzehntelang das Wahrzeichen der Gemeinde Hatzfeld.

Bereits 1816 entstand im westlichen Teil der Gemeinde, in Verlängerung der Hauptgasse, ein zweiter Friedhof, der 1853 eine Kapelle erhielt. Nach der in den Jahren 1899/1900 erfolgten Überführung der Gebeine aus dem alten in den neuen Friedhof sowie der Särge der Familie Csekonics in deren Mausoleum in der Nähe des Csitό-Schlosses, wurde der alte Friedhof aufgelassen und der Kalvarienberg abgetragen.

Auffallend sind auf dem Hatzfelder Friedhof die zahlreichen künstlerisch gestalteten Grabstätten. Die Grabsteine aus weißem und schwarzem Marmor, die meisten davon in den Werkstätten der Hatzfelder Steinmetze Marschall und Granofsky hergestellt, die Statuen, Figurinen und Basreliefs sowie die schmiedeeisernen Arbeiten zeugen nicht nur vom Wohlstand der Gemeinde, sondern auch von der Kunstfertigkeit der hiesigen Handwerker.

 

Wissenswertes zum Pachtvertrag und zur Grabgebühr

 

Der Friedhof überging 1997 in die Verwaltung der Stadt Hatzfeld. Die derzeit gültige Friedhofssatzung wurde vom Hatzfelder Gemeinderat am 19. Dezember 2007 (Beschluss Nr. 231) verabschiedet.

Laut Paragraph 32 werden die Grabstätten den Bürgern der Stadt Hatzfeld konzessioniert (verpachtet). Konzessionsberechtigt sind aber auch nicht mehr in Hatzfeld wohnende Bürger. Der Konzessionsvertrag wird für eine Dauer von 10 Jahren abge­schlossen und kann verlän­gert werden. Zur Konzession einer Grabstätte sind der Nachweis der Begleichung der Konzessionsgebühren beim Amt für lokale Gebühren und Steuern der Stadt Hatzfeld (Serviciul Impozite şi Taxe Locale, str. Republicii 38) sowie der Personalausweis oder Reisepass er­forderlich. Mittels Vollmacht kann auch ein lokaler Vertreter benannt werden, dann ist auch dessen Personalausweis vorzulegen.

In Paragraph 38 sieht die Satzung den Verlust des Nutzungsrechtes vor, wenn die Gebühren drei Jahre in Folge nicht bezahlt wurden oder wenn die Grabstätte seit mehr als zwei Jahren nicht gepflegt oder verlassen wurde.

Dem bisherigen Nutzer steht nach Ablauf des Vertrags eine Frist von 60 Tagen zu dessen Verlängerung zu. Kommt er in dieser Zeit seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte anderweitig vergeben.

Die Paragraphen 63 bis 67 regeln die Übertragung der Nutzungsrechte an den Grab­stätten. Nutzungsrechte können vererbt oder unter Verwandten bis zum vierten Grad übertragen werden, wobei hierfür ein Erb- oder Schenkungsschein vorgelegt werden muss. Ein Verkauf der Grabstätten ist nicht möglich, da diese nicht Privateigentum sind. Ein Verkauf der Bauwerke oder Denkmäler auf den Grabstätten ist durch einen notariellen Vertrag möglich, wo­bei dieser genaue Bestimmungen über die Behandlung der Inschriften auf dem Grabmal enthalten muss.

Die Bezahlung der Gebühren muss im Voraus für eine Dauer von höchstens zwei Jahren erfolgen, wobei zwischenzeitliche Gebührenerhöhungen nachbelastet werden. Über ihre Höhe befindet der Gemeinderat jährlich. Für die Jahre 2011 und 2012 betrugen sie jeweils 6 Lei pro Quadratmeter bzw. 18 Lei für eine Einzelgrabstelle, 34 Lei für eine Doppelgrabstelle und 52 Lei für eine Dreifachgrabstelle.

Die HOG empfiehlt:

  • bei Vorliegen eines gültigen Nachweises mit diesem die Nutzungsrechte an der Grabstätte gegenüber der Friedhofsverwaltung bekannt machen, damit diese ein aktualisiertes Ver­zeich­nis der Nutzer führen kann;
  • falls kein gültiger Nachweis vorliegt, sollte baldmöglichst ein Pachtvertrag bei der Friedhofs­­verwaltung abgeschlossen werden, eventuell über einen Bevollmächtigten in Hatzfeld;
  • eine Person oder Firma des Vertrauens in Hatzfeld mit der Betreuung der Grab­stätte zu beauftragen;
  • die Gebühren regelmäßig entweder selbst oder über einen Bevollmächtigten zu bezahlen.

Römisch-katholische Stadtpfarrkirche St. Wendelin


Die Hatzfelder Stadtpfarrkirche wurde noch im Jahr der Ansiedlung, 1766, in einer dem neoromanischen Stil nachempfundenen Weise errichtet. Der fertig gestellte Bau wurde am 21. Oktober 1770 vom Tschanader Generalvikar Clemens Rossi gesegnet. Da sich angesichts der stark anwachsenden Bevölkerung die Kirche zu klein erwies, wurde sie zwischen 1875-1876 vollkommen renoviert und um ein Querschiff erweitert. Gleichzeitig wurde eine neue Sakristei angebaut. Nach Abschluss der Arbeiten weihte der Tschanader Weihbischof Josef Németh am 30. Oktober 1877 die Kirche neu. Im Jahr 1911 wurde der Turm von 39 auf stolze 53,5 Meter erhöht. Nach einer größeren Renovierungsaktion wurde die Kirche am 20. Oktober 1930 von Augustin Pacha, dem Bischof der Temeswarer Diözese, konsekriert. Die letzte bauliche Maßnahme stammt aus den Jahren 1939/1940, als der Kongregationssaal errichtet wurde.

Der Hochaltar, eine Stiftung des Grafen Andreas Csekonics aus dem Jahr 1877, ist mit seinem Altarbild – ein Werk des Budapester Malers Adalbert Pállik, das in Anlehnung an die Sixtinische Madonna des Raffael Santi die Gottesmutter Maria mit dem Jesuskind darstellt – sowie den beiden Statuen der Hl. Agatha und der Hl. Margaretha ein Prunkstück der Kirche. Außer dem Hauptaltar sind in der Kirche noch vier Seitenaltäre aufgestellt, wovon der Altar des Hl. Johannes Nepomuk, dessen Blatt von dem Budapester Künstler Ignaz Roskovics gemalt wurde, aus der Csekonics’schen Schlosskapelle stammt. Die Fresken und Malereien an den Wänden und an der Decke wurden im Jahr 1929 von dem Arader Kunstmaler Geza Ulrich unter Mithilfe des Hatzfelders Paul Schnur im nazaränischen Stil ausgeführt. Im gleichen Jahr bekam die Kirche eine neue, von der Temeswarer Firma Leopold Wegenstein & Söhne gebaute Orgel. Von den fünf Kirchenglocken wurden vier im Jahr 1924 für die während des Ersten Weltkriegs requirierten Glocken angeschafft, während die fünfte zum alten Glockenbestand der Kirche gehört und aus dem Jahr 1785 stammt.

Die Kirche wird seit 2013 – auch mit finanzieller Unterstützung von Landsleuten und Gönnern aus Deutschland und der Heimatortsgemeinschaft Hatzfeld – einer umfassenden Sanierung und Renovierung unterzogen.

Von den rund 20 Priestern, die im Laufe des fast 250-jährigen Bestehens der katholischen Gemeinde als Seelsorger hier gewirkt haben, sei bloß an Emmerich Csicsáky (1860-1935) erinnert. Der Geistliche, der es zu hohen kirchlichen Ehren brachte (er war päpstlicher Geheimkämmerer und Ehrendomherr der Lateran-Basilika zu Rom) und das Hatzfelder „Jesuleum“ schuf, schrieb Gedichte in lateinischer Sprache und war ein bekannter Dante-Forscher, dessen Werk er mehrere Abhandlungen und Übersetzungen ins Ungarische widmete.

 

 

Römisch-katholische St.-Michaels-Kirche im Vorort Futok

Die in den Jahren 1928/29 nach den Plänen des Hatzfelder Architekten Johann Jänner im Vorort Futok errichtete und am 29. September 1929 vom damaligen Temeswarer Diözesanbischof Augustin Pacha geweihte römisch-katholische Kirche ist der Unternehmerfamilie Bohn zu verdanken, die sämtliche Baukosten übernommen hat. Sie ist dem Gedächtnis von Michael Bohn (1893-1925) und Jakob Bohn (1895-1916) gewidmet und hat den Erzengel Michael als Schutzpatron.

Die Originalität dieses im neogotischen Stil errichteten Gotteshauses besteht darin, dass die für den Bau verwendeten Bau-, Dach- und Spezialziegel, einschließlich der Zierkeramik, eigens in der Bohn’schen Ziegelei hergestellt wurden. Das den Erzengel Michael darstellende Altarbild ist ein Werk Stefan Jägers, aus dessen Atelier zwei weitere Gemälde stammen, die das Kircheninnere zieren. Die drei Kirchenglocken wurden von der Temeswarer Firma Novotny gegossen.

Die Futoker Kirche gilt als ein Glanzstück bodenständiger Architektur und Handwerkskunst, das – wie Prof. Karl-Hans Gross schreibt – „wie ein Schatzkästlein behütet und umsorgt sein will. Trotz ihres ungewöhnlichen Aussehens, welches ihr Einzigartigkeit verleiht, fügt sich die Futoker römisch-katholische Kirche bestens in das Bild des Arbeiterviertels ein.

 

 

Seelsorger der römisch-katholischen Pfarrei Hatzfeld

 

1766 – 1767    Sebastian Anton Josef Blenkner

1767                           Georg Pulzer

1768 – 1780    Karl Josef Bretterreich

1780 – 1792    Johannes W. Lausmann

1792 – 1794    Martin Risinger

1794 – 1815    Anton Jakabfalvy

1815 – 1827    Peter Löth

1828 – 1832    Wenzeslaus Fischer

1832 – 1866    Josef Siebermajer

1866 – 1896    Jakob Nussbaum

1896 – 1915    Emmerich Csicsáky von Prekuba und Jakuba

1915 – 1936    Franz Neff

1936 – 1945    Josef Engelhardt

1945 – 1951    Josef Kilian

1951 – 1952    Péter Vöő

1952 – 1992    Michael Sauer

1992 – 1995    Johann Ghinari

1995 – 2009    Károly Nagy

2009 – 2013    István Kovács

Ab 2013          Dr. Davor Lucacela