Friedhof
Posted on 4. April 2015 in Kirche und Friedhof
Der erste, im Jahr der Ansiedlung angelegte Friedhof befand sich im Norden der Gemeinde, am Ende der Kirchengasse. Daran erinnert bis heute die kleine Kapelle in der Nähe des Bahnhofs, die 1901 errichtet wurde. Der Kalvarienberg mit Friedhofskapelle und Ruhestätte der herrschaftlichen Familie Csekonics war jahrzehntelang das Wahrzeichen der Gemeinde Hatzfeld.
Bereits 1816 entstand im westlichen Teil der Gemeinde, in Verlängerung der Hauptgasse, ein zweiter Friedhof, der 1853 eine Kapelle erhielt. Nach der in den Jahren 1899/1900 erfolgten Überführung der Gebeine aus dem alten in den neuen Friedhof sowie der Särge der Familie Csekonics in deren Mausoleum in der Nähe des Csitό-Schlosses, wurde der alte Friedhof aufgelassen und der Kalvarienberg abgetragen.
Auffallend sind auf dem Hatzfelder Friedhof die zahlreichen künstlerisch gestalteten Grabstätten. Die Grabsteine aus weißem und schwarzem Marmor, die meisten davon in den Werkstätten der Hatzfelder Steinmetze Marschall und Granofsky hergestellt, die Statuen, Figurinen und Basreliefs sowie die schmiedeeisernen Arbeiten zeugen nicht nur vom Wohlstand der Gemeinde, sondern auch von der Kunstfertigkeit der hiesigen Handwerker.
Wissenswertes zum Pachtvertrag und zur Grabgebühr
Der Friedhof überging 1997 in die Verwaltung der Stadt Hatzfeld. Die derzeit gültige Friedhofssatzung wurde vom Hatzfelder Gemeinderat am 19. Dezember 2007 (Beschluss Nr. 231) verabschiedet.
Laut Paragraph 32 werden die Grabstätten den Bürgern der Stadt Hatzfeld konzessioniert (verpachtet). Konzessionsberechtigt sind aber auch nicht mehr in Hatzfeld wohnende Bürger. Der Konzessionsvertrag wird für eine Dauer von 10 Jahren abgeschlossen und kann verlängert werden. Zur Konzession einer Grabstätte sind der Nachweis der Begleichung der Konzessionsgebühren beim Amt für lokale Gebühren und Steuern der Stadt Hatzfeld (Serviciul Impozite şi Taxe Locale, str. Republicii 38) sowie der Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Mittels Vollmacht kann auch ein lokaler Vertreter benannt werden, dann ist auch dessen Personalausweis vorzulegen.
In Paragraph 38 sieht die Satzung den Verlust des Nutzungsrechtes vor, wenn die Gebühren drei Jahre in Folge nicht bezahlt wurden oder wenn die Grabstätte seit mehr als zwei Jahren nicht gepflegt oder verlassen wurde.
Dem bisherigen Nutzer steht nach Ablauf des Vertrags eine Frist von 60 Tagen zu dessen Verlängerung zu. Kommt er in dieser Zeit seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte anderweitig vergeben.
Die Paragraphen 63 bis 67 regeln die Übertragung der Nutzungsrechte an den Grabstätten. Nutzungsrechte können vererbt oder unter Verwandten bis zum vierten Grad übertragen werden, wobei hierfür ein Erb- oder Schenkungsschein vorgelegt werden muss. Ein Verkauf der Grabstätten ist nicht möglich, da diese nicht Privateigentum sind. Ein Verkauf der Bauwerke oder Denkmäler auf den Grabstätten ist durch einen notariellen Vertrag möglich, wobei dieser genaue Bestimmungen über die Behandlung der Inschriften auf dem Grabmal enthalten muss.
Die Bezahlung der Gebühren muss im Voraus für eine Dauer von höchstens zwei Jahren erfolgen, wobei zwischenzeitliche Gebührenerhöhungen nachbelastet werden. Über ihre Höhe befindet der Gemeinderat jährlich. Für die Jahre 2011 und 2012 betrugen sie jeweils 6 Lei pro Quadratmeter bzw. 18 Lei für eine Einzelgrabstelle, 34 Lei für eine Doppelgrabstelle und 52 Lei für eine Dreifachgrabstelle.
Die HOG empfiehlt:
- bei Vorliegen eines gültigen Nachweises mit diesem die Nutzungsrechte an der Grabstätte gegenüber der Friedhofsverwaltung bekannt machen, damit diese ein aktualisiertes Verzeichnis der Nutzer führen kann;
- falls kein gültiger Nachweis vorliegt, sollte baldmöglichst ein Pachtvertrag bei der Friedhofsverwaltung abgeschlossen werden, eventuell über einen Bevollmächtigten in Hatzfeld;
- eine Person oder Firma des Vertrauens in Hatzfeld mit der Betreuung der Grabstätte zu beauftragen;
- die Gebühren regelmäßig entweder selbst oder über einen Bevollmächtigten zu bezahlen.